Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt zum Jahresende Bewegung in den Markt für private Krankenversicherungen. Mit Einführung der so genannten Unisex-Tarife mit Stichtag 21. Dezember 2012 soll die Diskriminierung von Frauen bezüglich ihrer Beitragsberechnung bei Versicherungsverträgen generell abgeschafft werden. Insbesondere in der privaten Krankenversicherung waren Frauen gegenüber Männern bisher tariflich benachteiligt. Begründet wurde dies von den Krankenversicherern mit den vergleichsweise höheren Gesundheitskosten, die zum Beispiel durch Schwangerschaften, häufigere Arztbesuche und einer längeren Lebenserwartung begründet wurden.
PKV teurer oder günstiger?
Die Antwort auf diese Frage lautet voraussichtlich “sowohl als auch”. Experten gehen aktuell davon aus, dass sich für Frauen die PKV-Tarife durch die neue Unisex- Regelung leicht vergünstigten werden, Männer hingegen müssen bei Abschluss einer neuen privaten Krankenversicherung im Unisex-Tarif mit höheren Beiträgen rechnen. Auf diversen Vergleichsportalen für private Krankenversicherungen wird daher, nicht zu Unrecht, empfohlen, als männlicher PKV-Interessent den Abschluss eines so genannten Bisex-Tarifes zu erwägen.