Pflegeheim Bewertung durch gesetzliche Pflegekasse zulässig

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Laut einem Gerichtsbeschluss ist die Bewertung bzw. Benotung von Pflegeheimen und Altenheimen durch die gesetzlichen Pflegekassen absolut zulässig. Zudem dürfen die entsprechenden Noten und Bewertungen veröffentlicht werden (zum Beispiel im Internet), um sowohl den Pflegebedürftigen selbst als auch deren Angehörigen eine Hilfestellung bei der Suche nach einem qualitativ angemessenen Altenheim bzw. Pflegeheim an die Hand zu geben. Kritiker halten diese Art von Bewertung und Veröffentlichung allerdings für unseriös, da es für eine wissenschaftlich korrekte Beurteilung der Pflegeheim-Qualität an den passenden Kriterien fehle.

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