Organspende: Entscheidung oder Widerspruch?

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Transplantationsgesetz: Neuregelung der Organspende

Neuregelung der Organspende

Aktuell beraten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über ein neues Transplantationsgesetz, um die geltenden Regelungen zur Organspende neu zu gestalten. Fest steht, dass in Deutschland zur Zeit zu wenige Spenderorgane für absolut notwendige Organtransplantationen zur Verfügung stehen. Die geltende erweiterte Zustimmungslösung, bei der der potentielle Organspender zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende bekundet hat, ein Spenderausweis vorliegt oder zumindest die Angehörigen nach seinem Tod der Organspende zustimmen, wird daher als unzureichend angesehen.

Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung

Die möglichen Alternativen zur erweiterten Zustimmungslösung sind zum einen die so genannte Entscheidungslösung, bei der jeder Bundesbürger seine Entscheidung über pro oder contra Organspende amtlich bekunden soll. Zum anderen halten einige Politiker die Widerspruchslösung für sinnvoll, bei der automatisch jeder Bundesbürger als Organspender zur Verfügung steht, der einer Organspende nicht aktiv widerspricht. Eine entsprechende erweiterte Widerspruchslösung würde die Befragung der Angehörigen des potentiellen Organspenders miteinbeziehen. Das neue Transplantationsgesetz inklusive Neuregelung der Organspende soll bereits 2012 Jahr in Kraft treten.

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