E-Zigarette kein Arzneimittel – Verbot gescheitert!

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Die elektronische Zigarette, insbesondere die mit Nikotin angereicherte E-Zigarette, bleibt vorerst im Handel frei erhältlich und wird nicht verboten. Während zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder auch das Gesundheitsministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel eingestuft sehen wollen, vermisst das Verwaltungsgericht Köln die erforderliche therapeutische Zweckbestimmung des Nikotins, weshalb eine Einordnung als Arzneimittel nicht gegeben ist.

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